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   LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 2-13 S 47/20, 91 C 3849/19 (78)   

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https://dejure.org/2021,3891
LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 2-13 S 47/20, 91 C 3849/19 (78) (https://dejure.org/2021,3891)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.02.2021 - 2-13 S 47/20, 91 C 3849/19 (78) (https://dejure.org/2021,3891)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 2-13 S 47/20, 91 C 3849/19 (78) (https://dejure.org/2021,3891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Beauftragung eines Sachverständigen erfordert keine Vergleichsangebote; §§ 21 Abs. 4, 5 Nr. 2 WEG a.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für Beauftragung eines Sachverständigen bedarf es keiner Alternativangebote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WEG: Sachverständiger soll Sanierungsbedarf klären

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beauftragung eines Privatsachverständigen in der WEG - 1 Angebot ist ausreichend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs setzt keine Einholung von Alternativangeboten voraus - Keine Unwirksamkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alternativangebote sind kein Selbstzweck! (IMR 2021, 203)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 47/20
    Allerdings sind Alternativangebote kein Selbstzweck, sondern dienen dazu, die Ermessensentscheidung der Wohnungseigentümer auf eine ausreichend gesicherte Tatsachengrundlage zu stellen (BGH NZM 2011, 515; LG Frankfurt a. M. ZWE 2017, 321).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 110/19

    Gebotenheit des Zukommenlassens der Angebote der Bewerber sowie deren Eckdaten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 47/20
    Dies erfordert eine Wahl auf einer fundierten Tatsachengrundlage, die nur bei Vorliegen mehrerer Angebote gegeben ist (BGH NZM 2020, 663).
  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 47/20
    Materiell ist der gefasste Beschluss im Grundsatz nach dem bei Beschlussfassung geltenden Recht zu beurteilen (Kammer, NZM 2021, 45; LG Rostock ZMR 2021, 63; Dötsch/Schultzky/Zschieschack, WEG-Recht 2021, Kap. 14 Rn. 223; Riecke MDR 2021, 213 (214)), für die hier entscheidenden Fragen enthält das neue Recht allerdings ohnehin keine Änderung.
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.03.2022 - 980a C 34/20

    Schwimmbad muss gewartet werden

    Ähnlich wie bei der Beauftragung eines Sachverständigen zwecks Abgabe einer Stellungnahme zu verschiedenen technischen Möglichkeiten bei der Erneuerung einer Heizungsanlage (s. LG Hamburg, ZMR 2014, 822) bedurfte es auch hier - bei einem ohnehin überschaubaren Kostenrahmen - nicht der Einholung von Alternativangeboten (s. auch LG Frankfurt, ZWE 2021, 373, 374 = ZMR 2021, 513).
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